BGU 03.04.2019 - Anlegen von Blühflächen und –streifen

03.04.19 –

Sehr geehrter Herr Hericks, 

als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Anlegen von Blühflächen und –streifen“ in die Tagesordnung des nächsten Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 03.04.2019. 

Dazu schlagen wir folgenden Beschluss vor: 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maßnahmenkonzept für die Herstellung von Blühflächen und –streifen zu erarbeiten und einen beschlussfähigen Entwurf dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (BGU) vorzulegen. Ziel soll es dabei sein, Insekten zu schützen und die Artenvielfalt heimischer Wildvögel zu erhalten. 

Das Konzept soll Punkte beinhalten: 

1. Mögliche Standorte für Blühflächen und –streifen; 

2. Aussagen zur insektenfreundlichen Gestaltung von Blühflächen und –streifen sowie Vernetzung mit anderen von ökologisch wertvollen Flächen; 

3. Teilnahme an Förderprojekten; 

4. Zeitplan und Kosten. 

 

Begründung: 

Durch die negative Entwicklung unserer Kulturlandschaften durch die intensivierte Landwirtschaft, haben sich die Lebensbedingungen der Blüten bestäubenden Insekten in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Überdeutlich ist dies an den hohen Verlusten der Honigbienenvölker zum erkennen. 

Noch dramatischer ist die Situation bei den Wildbienen. Von den etwa 550 Wildbienenarten stehen 52% auf der roten Liste, 39 Arten gelten bereits als ausgestorben oder verschollen. Aus der zunehmen intensiver bewirtschafteten Agrarlandschaft verschieden die Wildbienen in hohem Tempo. Das gilt natürlich nicht nur für die Biene, sondern auch für andere Tierarten, wie z.B. den Wildvögeln oder bestimmten Lurchen. 

Neben dem mangelnden Nahrungsangebot (Wildblumen und Kräutern) ist hierbei auch das Verschwinden der Nistmöglichkeiten verantwortlich für den Rückgang dieser Arten. Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen soll ein erster Schritt sein, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten. 

Bei Blühstreifen handelt es sich um streifenförmige Einsaat von (einheimischen) Wildkräutern und -blumen. Naturschutzfachliches Ziel ist es, durch Vernetzung von Blühstreifen untereinander, aber auch mit anderen ökologisch wertvollen Flächen, die Strukturvielfalt dauerhaft zu erhöhen. So können wieder Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und weitere Arten geschaffen werden. 

Darüber hinaus haben Blühstreifen eine wichtige Bedeutung für die Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsbildes. Dies trägt auch dazu bei, dass in einer breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz gegenüber Naturschutzmaßnahmen verbessert wird. Deutlich wird dies an dem Beispiel der Blumenstadt Mössingen (s. Anhang), die auf vielen öffentlichen Flächen und Straßenrändern Blühstreifen angelegt hat und dadurch neben einem hohen Bekanntheitsgrad auch schon im Jahr 2001 eine Goldmedaille beim Bundeswettbewerb der „Entente Florale“ gewann. 

Aber nicht nur die ökologische Bedeutsamkeit der Blühstreifen oder ihr schöner Anblick spricht für diese Maßnahmen. Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist - je nach verwendeter Samenmischung (einjährige oder mehrjährige Mischungen) - deutlich geringer als der von Grünstreifen. 

Insgesamt sollte ein komplementäres Maßnahmenkonzept entwickelt werden, zum den Schutz von Insekten zu verbessern und der Entwicklung des Artensterbens auch in Neukirchen-Vluyn Einhalt zu gebieten. 

Hinweise: 

Zu 1. Mögliche Standorte für Blühflächen und –streifen 

Die Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen sollte auf folgenden Flächen erfolgen: 

 auf Kreisverkehren; 

 an Straßenrändern; 

 entlang von Fahrradwegen; 

 in Ortseingangsbereichen; 

 in Teilbereichen der Parkanlagen; 

 auf ökologischen Ausgleichsflächen; 

 auf Ackerrändern; 

 auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen. 

 

Hierbei sollte je nach ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt werden. Besonders vielblütige Saatmischungen sollten insbesondere auf Kreisverkehren oder in Ortseingangsbereichen verwendet werden. Zudem sollten einheimische Saatmischungen bevorzugt werden, weil deren Pflegeaufwand ging ist und somit langfristig Kosten bei der Unterhaltung eingespart werden können. 

Zu 2. Insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen 

Durch zielgerichtete Maßnahmen sollte eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen erfolgen. Diese können sein: 

 Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz, 

 Einsaat einheimischer Wildblumen ( Blumenwiesen), Kräuter, Büsche und Bäume, die den Tieren als Nahrungsquelle dienen, 

 Maßvolle und zeitlich versetztes Mähen, immer nur max. Die halbe Fläche (als Rückzugsgebiets und Nahrungsgrundlagenerhalt ) 

 

Zu 3. Teilnahme an Förderprojekten 

Landwirtinnen und Landwirte sollen über die Stadt zur Teilnahme an Förderprojekten, die dem Naturschutz zweckdienlich sind, angeregt werden. Förderprogramme über die Landwirtschaftskammern sollten Ihnen leichter zugänglich gemacht werden (s. www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/50.htm). 

Weiter wird die Teilnahme am Kooperationsprojekt „Stadtgrün-naturnah“ des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ empfohlen. Das Projekt wird im Rahmen des 

Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“, durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefördert. 

Zu 4. Zeitplan und Kosten 

Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine bedeutsame wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist - je nach verwendeter Samenmischung - deutlich geringer als der von Grünstreifen. 

Alle Flächen sollten dabei zum Jahresende, nach dem Abblühen nur einmal abgemäht werden. Es gibt mittlerweile gute mehrjährige Mischungen die nur am Anfang beim Aussäen einen Mehraufwand bedeuten, dann aber nur noch zweimal gemäht werden müssen. Die Mischungen sind heute so ausgelegt, dass sie sich selbst unterhalten und Jahrzehnte erhalten bleiben können. 

Zusätzliches kostenintensives Düngen oder Bewässern der Blumenwiesen ist nicht notwendig. Düngen wäre in diesem Fall sogar kontraproduktiv, weil das die Blumen zurück drängen und die Gräser bevorzugen würde. Es existieren unterschiedliche Saatmischungen für jegliche Umgebungsformen (z. B. für Verkehrsinsel, Böschungen, salzverträgliche Straßenbankett-mischungen etc.). 

Dass diese Vorgehensweise langfristig mit Kosteneinsparungen für die Stadt verbunden sein kann, zeigt eine groß angelegte Referenzuntersuchung aus Mössingen aus dem Jahr 2005 (www.blumenstadt.eu/infos/downloads/moessinger_referenzuntersuchung.pdf). Hierbei bestätigte sich, dass Blumenwiesen grundsätzlich preisgünstiger zu pflegen sind, als konventionelle Rasenflächen. 

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BGU | Naturschutz und Biodiversität

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