Rat 11.03.2020 - Bebauungsplan Neukircher Feld / Standort zur örtlichen Errichtung einer 5-gruppigen Kindertagesstätte

11.03.20 –

In der Ratssitzung am 11.03.2020 wurden mit dem Tagesordnungspunkt 14 gleich zwei Dinge miteinander vermengt:

Zum einen sollte grundsätzlich beschlossen werden, dass der südliche Bereich des "Neukircher Feldes" als Standort für eine neue 5-zügige KiTa grundsätzlich in Frage kommt und das Grundstück einem Investoren zwecks Errichtung einer KiTa zur Verfügung gestellt werden kann.

Diese Fragestellung ließ sich aus unserer Sicht leicht beantworten: Da seit Jahren bekannt ist, dass wir eine Vielzahl an neuen KiTa-Plätzen benötigen und dieser Bedarf dringend gedeckt werden muss, muss die Stadt alle verträglichen Möglichkeiten ergreifen, um dem auch nachzukommen. Den südlichen Bereich des "Neukircher Feldes" sehen wir als einen geeigneten Standort an und befürworten, dass hier die Planungen für eine 5-zügige KiTa weitergeführt werden.

Dafür ist jedoch zunächst entsprechendes Baurecht erforderlich - und hier kommen wir zum zweiten Punkt: Denn die Bauleitplanung für das Gebiet "Neukircher Feld" steht noch aus.

Zwar wurde in der heutigen Sitzung des Rates erstmalig ein Bebauungsplanentwurf  öffentlich präsentiert (siehe Plan HIER), jedoch ergeben sich hier für uns zahlreiche Fragen, insbesondere hinsichtlich des Klimaschutzes, der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und der Frage, inwieweit den Wünschen und Anregungen der angrenzenden Anwohnern Rechnung getragen wird.

Die Beteiligung der Anwohner, der sonstigen Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat nämlich noch nicht im ausreichenden Maße stattgefunden. So waren die Auswertung, die Abwägung und die Berücksichtigung von Anregungen und Stellungnahmen bislang auch noch nicht möglich.

Es ist durchaus vorstellbar, dass es im Rahmen der Bauleitplanung erhebliche Bedenken vorgetragen werden, die zu grundlegenden Änderungen führen - oder gar dazu führen, dass das Baurecht für Bebauungsplangebiet Nr. 163 "Im Neukircher Feld" nicht erwirkt wird. Aus unserer Sicht ist es unzulässig, den Ergebnissen der Bauleitplanung vorzugreifen und Verträge zu schließen, die Verbindlichkeiten oder Regressansprüche nach sich ziehen.

Daher haben wir mit einem Zusatz klargestellt, dass die 5-zügige KiTa zwar politischer Wille ist, aber mit diesem Beschluss, der zukünftigen Bauleitplanung oder anderen erforderlichen Beschlüssen nicht vorgegriffen wird.

Unserem Vorschlag ist der Rat einstimmig gefolgt.

Unseren Antrag finden Sie nachfolgend.

 

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