StEA 13.11.2019 - Erstellung eines Grün- und Freiflächenplans der Stadt Neukirchen-Vluyn

13.11.19 –

Erstellung eines Grün- und Freiflächenplans der Stadt Neukirchen-Vluyn 

Sehr geehrter Herr Heber, 

als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Erstellung eines Grün- und Freiflächenplans“ in die Tagesordnung des Stadtentwicklungs-ausschusses am 13.11.2019. 

Dabei bitten wir die Verwaltung: 

1. den aktuellen Sachstand des Grün- und Freiflächenplanes darzustellen und einen Zeitrahmen für die Fertigstellung des Grün-und Freiflächenplanes aufzuzeigen; 

2. darzustellen, was seit 2015 in der Angelegenheit geschehen ist; 

3. die Zielsetzungen des Grün- und Freiflächenplanes, auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und des demographischen Wandels in Anbetracht des Klimanotstandes darzustellen; 

4. aufzuzeigen, inwiefern Bürger*innen und Politik in das Verfahren eingebunden werden. 

Sollte eine Behandlung als TOP nicht möglich sein, bitten wir sie diesen Antrag unter Anfragen aufzuführen. 

Begründung: 

Die Erstellung des Grün-und Freiflächenplanes für Neukirchen-Vluyn ist von elementarer Bedeutung, um auch in Zukunft eine nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern. 

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und des demographischen Wandels gewinnen städtische Grün- und Freiräume zunehmend für die Stadtplanung an Bedeutung. Die Relevanz der Grün- und Freiflächen liegt nicht nur in ihrer Funktion für den ökologisch-klimatischen Ausgleich. 

Seit mehr als 5 Jahren wird in den Hausdhaltsplänen der Stadt Neukirchen-Vluyn immer wieder festgehalten, dass der Freiflächenplan erstellt wird. Anfang 2017 wurde seitens der Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss (Vorlage 13/2017) auf einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen hin die Bedeutung eines solchen Freiflächenplanes hervorgehoben. 

Aber weder in den Folgejahren, noch im Fachausschuss oder in den Haushaltsplänen wurde über den Sachstand des Grün- und Freiflächenplanes informiert. Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird wiederum unter dem Stichwort „Projekte in der Vorbereitung/Bearbeitung“ geltend gemacht, dass ein Freiflächenplan erarbeitet wird. 

Diese immerwährende Aufschiebung der Erstellung des Planes darf nicht weiterhin stattfinden. Der Freiflächenplan wurde am 19.12.1983 vom Stadtrat beschlossen. Er soll als Fachgutachten bei allen Planungen und Entwicklungen mit in den Abwägungsprozess einbezogen werden. 

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Naturschutz und Biodiversität | StEA