StEA 24.02.2021 - Coole öffentliche Räume

10.02.21 –

Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Schaffung von „coolen öffentlichen Räumen in Neukirchen-Vluyn“.

Als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Coole öffentliche Räume in Neukirchen-Vluyn“ in die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.02.2021.

Dazu schlagen wir folgenden Beschluss vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiative zur Entwicklung und Umsetzung von „coolen öffentlichen Räumen“ für die Neukirchen-Vluyner zu prüfen, entsprechende Maßnahmen zu eruieren und einen Förderantrag bis spätestens Herbst 2021 vorzubereiten.

Zur Finanzierung sollen Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ (https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_klimaresilienz), Baustein 3.1. „Städte und Hitze“ und „Coole öffentliche Räume“, beantragt werden.

Begründung:

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben die Ausschüsse StEA und BGU in ihren Sitzungen am 05.06.2019 und 12.06.2019 beschlossen: „Bei allen zukünftigen Bauvorhaben für öffentliche Gebäude ist eine Dach-, bzw. Fassadenbegrünung und/oder die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage zu beschließen. Eine dieser Varianten oder eine Kombination aus den Optionen ist somit unter Inanspruchnahme von Fördermitteln umzusetzen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzbarkeit auch bei bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden zu prüfen.“

Das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ stellt ein passendes Förderprogramm dar. Es ist ein von der Landesregierung im Rahmen der Corona-Hilfe aufgelegtes Konjunkturprogramm und fördert die Umsetzung von investiven kommunalen Maßnahmen zur Klimaanpassung. Dazu zählen auch Maßnahmen zur klimaresilenten Umgestaltung von Dächern, Fassaden und öffentlichen Räumen.

Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung, stellt das Förderprogramm eine große Chance für die Stadtentwicklung und die Entwicklung von öffentlichen Räumen dar.

Zuwendungsfähig sind dabei insbesondere:

·         Baum- und Strauchpflanzungen, wobei hier grundsätzlich vorrangig heimische Pflanzen für die Begrünung zu verwenden sind (Anmerkung: hierfür hat unsere Fraktion bereits für den Haushalt 2020 beantragt, 200.000 € einzustellen);

  • Nutzung mobiler Bäume;
  • Anlegen von Mulden oder Wasserspeicher unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und evtl. -speicherung („Schwammstadt-Konzept“);
  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen (Anmerkung: sinnvoll als Teil Bewässerungskonzepts);
  • Installation von mobilen oder festen Trinkbrunnen;
  • Errichtung von Wasserspielen, Nebelduschen und Wasserfontänen;
  • Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder von innerörtlichen Retentionsflächen an Fließgewässern;
  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten Grünflächen: z.B. Schaffung und Vernetzung von Pocket Parks;
  • Anlegen von Wegen mit wasserdurchlässigen Belägen;
  • Errichtung von Pergolen/freistehenden Rankelementen;
  • Errichtung von Staudenbeeten;
  • Urbanes Gärtnern auf temporären Freiflächen;
  • Bau von Verschattungsanlagen (Anmerkung: auch außenliegender Sonnenschutz für Schulen, städtische Kindergärten und städtische Gebäude ist förderfähig);
  • Albedomanagement (die Verwendung heller, reflektierender Materialien auf städtischen Oberflächen, wie z.B. helle Fassadenfarben);
  • Ausgaben für Entwurf und Planung.

Die maximale Zuwendung für Dach- und Fassadenbegrünung öffentlicher Gebäude beträgt 100.000 € pro Maßnahme. Die maximale Zuwendung für die Schaffung von „coolen öffentlichen Räumen“ beträgt 250.000 € pro Maßnahme.

Der Finanzaufwand für Neukirchen-Vluyn als Kommune ist als sehr gering einzuschätzen, da die Zuwendungsempfänger aufgrund des hohen Landesinteresses nach den gesetzlichen Möglichkeiten mit einer Förderquote von 100 % (einschl. Ausgaben für Entwurf und Planung) gefördert werden können.

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