Reden

BGU 29.11.2018 - Nachfassen Baumschutzsatzung

29.11.18 –

Sehr geehrter Herr Hericks, 

in der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 29.11.2017 wurde folgender Beschluss gefasst: 

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Einklang mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen, eine Satzung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern (Baumschutzsatzung) zu erarbeiten und einen beschlussfähigen Entwurf dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (BGU) vorzulegen. Als Diskussionsgrundlage für Beratungen sollen Erfahrungen anderer Städte mit Baumschutzsatzungen ausgewertet und vorgelegt werden.“ 

In der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 18.04.2018 wurde dem BGU unkommentiert die Musterbaumschutzsatzung vorgelegt, welche die Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) im Auftrag des Deutschen Städtetages im Jahr 2014 entwickelt hat. Diese regelt lediglich den Schutz Bäumen und Hecken. Sträucher finden darin keine Berücksichtigung. Auch die erwünschte (und beschlossene) Diskussionsgrundlage für Beratungen, in der Erfahrungen anderer Städte mit Baumschutzsatzungen ausgewertet und vorgelegt werden sollten, wurde nicht beigebracht. Stattdessen wurde auf die Herbstsitzung des Jahres 2018 verwiesen. 

Nun wurde für die Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 26.11.2018 erneut die Musterbaumschutzsatzung der GALK vorgelegt, jedoch sind die Inhalte konkretisiert worden. Nach welchen Kriterien dies erfolgt ist, ist dabei jedoch nicht erläutert. Auch fehlt wieder der Erfahrungsbericht anderer Städte mit Baumschutzsatzungen, der als Diskussionsgrundlage 

dienen sollte. Der Ausschuss hat somit keinen besseren Kenntnisstand als im November des Vorjahres. 

Was jedoch noch schwerwiegender ist: In der Wiedervorlage der Mustersatzung wurde nun durch die Verwaltung nicht nur der Schutz von Sträuchern nicht berücksichtigt – auch wurde der Schutz von Hecken kommentar- und ersatzlos gestrichen. Und das obwohl der Schutz von Hecken ausdrücklich Teil der Baumschutzsatzung sein sollte und von der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) empfohlen wird. 

Aus einer Publikation zum Thema Heckenschutz: 

„Große freiwachsende Hecken sind wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen (Kräutern, Stauden, Sträuchern, kleinen Bäumen). Sie bieten Lebensraum für viele Wirbellose, Amphibien, Reptilien, Vögel und Kleinsäuger und bieten Schutz und Deckung vor Witterung, Feinden und Störungen. Sie sind Überwinterungsquartier, Wohn-, Schlaf-, Brut- und Nahrungsraum. Sie vernetzen verschiedene natürliche und naturnahe Biotope miteinander, d.h. sie bilden Wanderwege und ermöglichen die Ausbreitung von Tieren und Pflanzen. Sie stabilisieren dadurch ökologische Regelmechanismen und tragen damit zu einem biologischen Gleichgewicht in der Natur bei. In Städten tragen sie maßgeblich zur Regulierung des Kleinklima bei.“ 

Bei eingehender Studie mit der Thematik wird klar, dass insbesondere der Schutz von großen freiwachsenden Hecken mit einer Höhe von über 3,0 m wichtig ist – nicht Schutz von Schnitthecken in den Vorgärten! Nur hätten wir uns eine entsprechende Aufklärung und fachliche Einschätzung zu dem Thema von der Verwaltung gewünscht! Dies war ja auch Teil des Auftrags! 

Es entsteht bei uns den Eindruck, dass der BGU-Beschluss, eine Baumschutzsatzung aufzustellen, von der Verwaltung nicht ernst und nicht so genau genommen wird. 

Wir fordern und beantragen daher, dass bereits bis zur nächsten Ratssitzung am 12.12.2018 der Beschluss korrekt umgesetzt wird und insbesondere auch der Schutz von Hecken gemäß der Mustersatzung der GALK Einzug findet. 

Die Dringlichkeit dafür sehen wir, weil in der Winterzeit bis zum 28.02.2019 Fällungen von Bäumen und Hecken gesetzlich möglich sind und nun zu befürchten ist, dass bei Verschleppung und weiterer Verzögerung der Einführung der Baumschutzsatzung, zahlreiche Baum- und Hecken entfernt werden. 

Nichtsdestotrotz soll aber trotzdem die durch die Verwaltung vorgelegte Baumschutzsatzung in der Sitzung des BGU fachlich beraten und durch die Verwaltung erläutert werden. Ebenfalls fordern wir nun eine mündliche Darstellung der Erfahrungen anderer Städte mit Baumschutzsatzungen, da eine schriftliche Berichterstattung bis zur Ratssitzung leider nicht mehr zielführend ist. 

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BGU | Naturschutz und Biodiversität

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