05.06.19 –
Bündins 90 / die Grünen beantragen:
Bei allen zukünftigen Bauvorhaben für öffentliche Gebäude ist eine Dach-, bzw. Fassadenbegrünung und/oder die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage festzusetzen. Eine dieser Varianten oder eine Kombination aus den Optionen ist somit umzusetzen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzbarkeit auch bei bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden zu prüfen.
Begründung:
Begrünte Dächer und Fassaden zeichnen sich durch sehr gute ökologische, klimatische und optische Eigenschaften aus. Sie wirken sich positiv auf das Stadtklima aus und
tragen dazu bei, innerstädtische CO2- Emissionen zu reduzieren;
binden Staub und Schadstoffe;
haben einen kühlenden Effekt für das Gebäude;
erhöhen die Naturfläche und die Artenvielfalt in der Stadt;
begrünen das Stadtbild.
Für Dachbegrünungen gilt zusätzlich, dass sie 40-90% des Niederschlagswassers zurück halten und deren Abfluss z.B. bei Starkregen verzögern.
Verdeutlicht wird die positive kleinklimatische Wirkung von Dachbegrünungen durch die Mitte 2015 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitete Publikation (siehe www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/gruenbuch-stadtgruen.html).
Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden machen das jeweilige Gebäude unabhängiger vom Stromnetz und können an witterungsbedingt günstigen Tagen sogar erneuerbaren Strom in eben dieses einspeisen. Die dauerhafte Energieersparnis rechnet die Anschaffungskosten schon nach wenigen Jahren auf.
Eine Kombination aus Dach-, bzw. Fassadenbegrünung und Photovoltaik ist ohne Weiteres möglich und hätte einen doppelten Klimaschutzeffekt.
Sowohl die umweltbedingten Faktoren, als auch die damit einhergehende Vorbildfunktion der Stadt Neukirchen-Vluyn sind hierbei ausschlaggebend.
Weitere Erklärungen erfolgen in der Sitzung.
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Klimaschutz first | StEA
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