Menü
11.11.19 –
Antrag zum Tagesordnungspunkt 16 Haushaltsberatungen 2020 des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 11.11.2019
Sehr geehrter Herr Hericks,
als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen zum Tagesordnungspunkt “Haushaltsberatungen 2020“:
1. 150.000€ für die Anschaffung und Pflanzung von Bäumen in den Haushalt 2020 einzustellen;
2. 50.000€ für die Anlegung von Blühstreifen mit dem größtmöglichen Nutzen in den Haushalt 2020 einzustellen.
Begründung :
Der Klimawandel hat massive Auswirkungen auf unsere Bäume. Wir konnten beobachten, dass zahlreiche Bäume unter den Spätfolgen des Dürrejahre 2018 und 2019 leiden, Stress haben oder sterben. Hitze, Stürme und Trockenheit, sowie die daraufhin massenweise aufgetretenen Erkrankungen oder Schädlingsbefall hatten 2018 den Baumbestand extrem in Mitleidenschaft gezogen. Dem gilt es entgegenzuwirken sowie den Baumbestand zu schützen zu vergrößern.
“Stadtbäume sind nicht nur optisch ein klarer Vorteil für das urbane Leben, sondern bieten auch ökologische, soziale und ökonomische Vorteile. Bäume speichern Kohlendioxid (CO2), filtern Staub und regulieren das Klima einer Stadt. Eine 1 m dicke Buche filtert durchschnittlich bis zu 1,3 kg Feinstaub im Jahr – eine beachtliche Leistung. Sie schützen vor Lärm und steigern dazu noch die Lebensqualität der Stadtbewohner. In Zeiten des Klimawandels ist es umso erstaunlicher, dass Bäume in Parks und auf Grünflächen dazu in der Lage sind, die Stadt um bis zu 3°C zu kühlen.”
(https://www.gruen-in-die-stadt.de/informieren/vorteile-von-stadtgruen/stadtbaeumeund-die-standortfrage/).
Diese Aussage der Initiative des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. zeigt auf, welch bedeutende Rolle Bäume sowohl für das globale, als auch insbesondere für das Stadtklima spielen. Dass Neukirchen-Vluyn eine der Wald-/Baumärmsten Kommunen im Kreis Wesel ist, zeigt den immensen Handlungsbedarf auf.
Auch die Gesamtfläche der Blühstreifen ist in Neukirchen-Vluyn immer noch auf einem zu niedrigen Stand. Hier bedarf es Handlungsspielraum für den Baubetriebshof, welcher die Bearbeitung des Bodens und die Einsaat übernimmt. Dies kann jedoch nur geleistet werden, wenn ein entsprechendes Budget zur Verfügung steht, welches bisher noch nicht vorhanden ist.
Die Möglichkeit zur Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen sollte nach Möglichkeit auf folgenden Flächen erfolgen:
- auf Kreisverkehren
- an Straßenrändern und Straßenbanketten
- an Fahrradwegen
- an Ortseingangsbereichen
- in Teilbereichen der Parkanlagen
- auf ökologischen Ausgleichsflächen
- auf Ackerrändern
- auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen
Hierbei sollte je nach ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt werden. Besonders vielblütige Saatmischungen sollten insbesondere auf Kreisverkehren oder an Ortseingangsbereichen verwendet werden. Zudem sollten einheimische Saatmischungen bevorzugt werden, weil deren Pflegeaufwand gering ist und somit langfristig Pflegekosten eingespart werden können. Dass diese Vorgehensweise mit Kosteneinsparungen für unsere Kommune verbunden sein kann, zeigte eine groß angelegte
Referenzuntersuchung aus Mössingen aus dem Jahr 2005. Hierbei bestätigte sich, dass Blumenwiesen grundsätzlich preisgünstiger zu pflegen sind, als konventionelle Rasenflächen. Zudem ergeben sich aus solchen Flächen Anlaufstellen für Insekten und eine höhere Biodiversität.
Medien
Kategorie
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]