BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Neukirchen-Vluyn

PM 10.02.2021 - Aktuelle Anträge

10.02.21 –

Im Anhang finden Sie vier aktuelle Anträge, die wir als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kürzlich eingereicht haben. Um Ihnen einen kurzen Einblick zu geben, worum es bei den Anträgen geht, möchte ich diese erläutern:

1. Antrag für den BGU

In den nächsten Jahren soll die Gesamtschule in Neukirchen-Vluyn umfassend saniert werden. Bislang hat die Verwaltung dabei insbesondere das Raumkonzept der Schule im Fokus. Als Kosten sind ca. 10 Mio. Euro veranschlagt. Eine energetische Sanierung der Schule ist bislang nicht vorgesehen.

Die energetische Sanierung und Optimierung von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden ist jedoch eine wichtige Säule des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Neukirchen-Vluyn. Unter anderem ist dabei als Maßnahme 1.6 die energetische Sanierung des Schulzentrums benannt.

Gemäß dem Integrierten Klimaschutzkonzept sollte die Sanierungsplanung bereits im Jahr 2014 anlaufen. Dies ist bislang jedoch noch nicht erfolgt. Auch ist bei der Umbaumaßnahme des Gymnasiums eine energetische Sanierung versäumt worden.

 Vor dem Hintergrund, dass nun eine umfangreiche Umbaumaßnahme der Gesamtschule ansteht, muss die energetische Sanierungsplanung schnellstens nachgeholt und entsprechende Sanierungsmaßnahmen mitgeplant werden.

 Die dafür erforderlichen Planungskosten von ca. 15 Tsd. Euro sollen im städtischen Haushalt für das Jahr 2021 eingestellt werden.

2. Antrag „Coole Schulhöfe“

Die Initiative „Coole Schulhöfe“ ist Teil des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“, eines von der Landesregierung im Rahmen der Corona-Hilfe aufgelegten Konjunkturprogramms. Es fördert die Umsetzung von investiven kommunalen Maßnahmen zur Klimaanpassung. Derartige Projekte werden mit bis zu 100.000 € pro Schulhof unterstützt und dabei zu 100 % gefördert.

Wir wollen, dass  auch in Neukirchen-Vluyn gemeinsam mit den Schulen entsprechende „Coolen Schulhöfe“ entwickelt und umgesetzt werden. Beispielsweise können stark versiegelte Schulhofflächen im Sinne einer klimaresilienten Umgestaltung (teilweise) entsiegelt und begrünt werden. Ebenso können Schulgärten und „grüne Klassenzimmer“ angelegt werden.

Eine Umsetzungsmöglichkeit für einen Schulgarten besteht beispielsweise am Gymnasium, wo derzeit im Rahmen des Drehtürmodells entsprechende Planungen von SchülerINNEn und LehrerINNEn erarbeitet werden. Potentiale für Schulgärten und die Umgestaltung von versiegelten Schulhofflächen zu „coolen“ Schulhöfen im Sinne des Förderprogramms bestehen jedoch quasi an jeder Neukirchen-Vluyner Schule.

Weitere Begründungen und Ideen finden Sie im Antrag.

3. Antrag „Coole öffentliche Räume“

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben die Ausschüsse StEA und BGU in ihren Sitzungen am 05.06.2019 und 12.06.2019 beschlossen: „Bei allen zukünftigen Bauvorhaben für öffentliche Gebäude ist eine Dach-, bzw. Fassadenbegrünung und/oder die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage zu beschließen. Eine dieser Varianten oder eine Kombination aus den Optionen ist somit unter Inanspruchnahme von Fördermitteln umzusetzen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzbarkeit auch bei bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden zu prüfen.“

Das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ stellt ein passendes Förderprogramm dar. Es ist ein von der Landesregierung im Rahmen der Corona-Hilfe aufgelegtes Konjunkturprogramm und fördert die Umsetzung von investiven kommunalen Maßnahmen zur Klimaanpassung. Dazu zählen auch Maßnahmen zur klimaresilenten Umgestaltung von Dächern, Fassaden und öffentlichen Räumen.

Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung, stellt das Förderprogramm eine große Chance für die Stadtentwicklung und die Entwicklung von öffentlichen Räumen dar.

Zuwendungsfähig sind dabei insbesondere:

  • Baum- und Strauchpflanzungen, wobei hier grundsätzlich vorrangig heimische Pflanzen für die Begrünung zu verwenden sind (Anmerkung: hierfür hat unsere Fraktion bereits für den Haushalt 2020 beantragt, 200.000 € einzustellen. Für die Haushaltsberatungen 2021 ist ein ähnlich hoher Betrag von der SPD beantragt);
  • Nutzung mobiler Bäume;
  • Anlegen von Mulden oder Wasserspeicher unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und evtl. -speicherung („Schwammstadt-Konzept“);
  • Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen (Anmerkung: sinnvoll als Teil Bewässerungskonzepts);
  • Installation von mobilen oder festen Trinkbrunnen;
  • Errichtung von Wasserspielen, Nebelduschen und Wasserfontänen;
  • Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder von innerörtlichen Retentionsflächen an Fließgewässern;
  • Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten Grünflächen: z.B. Schaffung und Vernetzung von Pocket Parks;
  • Anlegen von Wegen mit wasserdurchlässigen Belägen;
  • Errichtung von Pergolen/freistehenden Rankelementen;
  • Errichtung von Staudenbeeten;
  • Urbanes Gärtnern auf temporären Freiflächen;
  • Bau von Verschattungsanlagen (Anmerkung: auch außenliegender Sonnenschutz für Schulen, städtische Kindergärten und städtische Gebäude ist förderfähig);
  • Albedomanagement (die Verwendung heller, reflektierender Materialien auf städtischen Oberflächen, wie z.B. helle Fassadenfarben);
  • Ausgaben für Entwurf und Planung.

Die maximale Zuwendung für Dach- und Fassadenbegrünung öffentlicher Gebäude beträgt 100.000 € pro Maßnahme. Die maximale Zuwendung für die Schaffung von „coolen öffentlichen Räumen“ beträgt 250.000 € pro Maßnahme.

Wir sehen in Neukirchen-Vluyn an sehr vielen Stellen den Bedarf für „coole öffentliche Räume“ und sind sicher, dass wenn auch BürgerINNEn gefragt würden, sehr viele interessante Ideen dabei entstünden, um unsere Stadt attraktiver und umweltfreundlicher zu machen.

Der Finanzaufwand für Neukirchen-Vluyn als Kommune ist dabei als sehr gering einzuschätzen, da die Zuwendungsempfänger aufgrund des hohen Landesinteresses nach den gesetzlichen Möglichkeiten mit einer Förderquote von 100 % (einschl. Ausgaben für Entwurf und Planung) gefördert werden können.

4. Einführung der YouCard (Bildungskarte)

Wir haben beantragt, die Einführung einer sog. YouCard ( Bildungskarte ) zur Nutzung der Angebote nach dem Bildungs- und Teilhabepaketes ( angelehnt an das gleichnamige Produkt der Stadt Hamm) zu prüfen.

Die YouCard (siehe www.hamm.de/youcardhamm) ist eine Karte im Scheckkartenformat, die Kinder und Jugendliche automatisch erhalten, wenn ihre Familien HarzIV Leistungen, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.

 Über diese Karte werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet, z.B Teilnehmerbeiträge für Kurse, Vereine, Musikschulen, Klassenfahrten etc.

Die Leistungen werden vorab auf die Karte geladen und können von den jeweiligen Institutionen, Vereinen etc. virtuell abgerechnet werden, nachdem die Karte vorgelegt wurde. Auf der Karte ist kein Geldbetrag gespeichert. 

Welche Vorteile hat die YouCard? 

Die Nutzung der YouCard ist unbürokratisch und erleichtert den Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten. Die Hemmschwelle, Leistungen zu beantragen, entfällt, und somit auch das Gefühl von Ausgrenzung und Stigmatisierung.  

Nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von 2018 hat es die Stadt Hamm geschafft, dass die Gelder des BuT im Jahr 2018 bei fast 92 Prozent der Kinder angekommen sind.

In Nordrhein-Westfalen dagegen kommen im Landesdurchschnitt lediglich knapp 15% der Gelder bei den Kindern an. Insofern werden die Ziele des BuT, hilfebedürftige Kinder und Jugendliche stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren, unterstützt und gefördert.

Die Anträge sehen Sie im Anhang.

 

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