Rat 11.07.2019 - Bußgeldkatalog bei Umweltverstößen

11.07.19 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

wie in der Ratssitzung am 11.07.2019 berichtet, haben wir als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an einem Antrag gearbeitet, der in eine ähnliche Richtung, wie der Antrag der CDU “Neukirchen-Vluyn soll nachhaltig sauber bleiben” (Top 25 der Ratssitzung), ging. Wir haben dabei angekündigt, unseren Antragsentwurf für weitere Beratungen zu Protokoll zu geben. Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Verwaltung unsere Anregungen berücksichtigen würde. 

Antragsentwurf 

Als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen schlagen wir folgenden Beschluss vor: 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Unterlagen zusammenzutragen und dem Rat zur Beratung vorzulegen: 

1. Den aktuell in Neukirchen-Vluyn angewandten Bußgeldkatalog für Umwelt- und Müllvergehen. 

2. Eine Gegenüberstellung des derzeitigen Katalogs zu dem, durch das NRW-Umweltministerium im Juni 2019 vorgelegten, neuen Bußgeldkatalog. 

3. Eine Statistik über die in Neukirchen-Vluyn festgestellten Umwelt- und Müllvergehen sowie über die Aufklärungsquote und Verhängung von Bußgeldern. 

4. Eine statistische Übersicht über Mitarbeiter, die mit der Ahndung und Verfolgung von Umwelt- und Müllvergehen betraut sind. 

5. Eine statistische Übersicht über Mitarbeiter, die mit der Entsorgung des wilden Mülls betraut sind. 

6. Vorschläge für eine Modifizierung des Bußgeldkatalogs. 

7. Eine Einschätzung zur Personallage, bezogen auf die derzeitige und zukünftige Leistungsfähigkeit und ggf. Vorschläge für eine Modifizierung der Personalsituation. 

Begründung: 

Im Ortsbild der Stadt Neukirchen-Vluyn ist immer wieder zu beobachten, dass Plätze, Straßenzüge, Spielplätze und Grünflächen durch Zigarettenreste, Kaugummis, Pappbecher, Flaschen, Papiertaschentücher, etc. vermüllt sind. Auch sind größere Müll- und Abfallmengen, die neben Abfalleimern hingestellt oder „ins Gebüsch“ entsorgt werden, an der Tagesordnung. 

Nach Aussagen des Baubetriebshofs und des Bürgermeisters bei mehreren Anlässen, hat dieses Problem in den letzen Jahren stark zugenommen. Daher kann trotz großer Bemühungen des Baubetriebshofs nicht immer gewährleistet werden, dass wilder Müll zeitnah entsorgt wird. 

Am 04.06.2019 hat das NRW-Umweltministerium einen neuen Bußgeldkatalog vorgelegt und die NRW-Kommunen dazu aufgerufen, die rechtswidrige Entsorgung von Abfall und Müll strenger zu ahnden. Der neue Bußgeldkatalog ist jedoch nicht bindend und muss von den Kommunen selbst umgesetzt werden. 

Daher ist die Höhe der Bußgelder für das Wegwerfen von Müll in den deutschen Städten derzeit unterschiedlich hoch, z. B.: 

 Düsseldorf, Hannover und Dresden: 10 Euro 

 Dortmund und Nürnberg: 15 bis 35 Euro 

 Duisburg, Leipzig und Bremen: 20 Euro 

 Berlin und Essen: 20 bis 35 Euro 

 Frankfurt a. M.: 30 Euro 

 Köln: 35 Euro 

 Hamburg und München: 55 Euro 

 Im Vergleich Singapur: 300 Euro 

Aus unserer Sicht sollte überprüft werden, wie die Stadt Neukirchen-Vluyn der Problematik des „wilden Mülls“ entgegen treten kann und welche Maßnahmen hinsichtlich des Bußgeldkatalogs und der Personalausstattung dafür erforderlich sind. Gegebenenfalls ist es sogar möglich, dass über höhere Einnahmen aus Bußgeldern, die Mehrkosten für zusätzliches Personal gegenfinanziert und Projekte zum Schutz der Umwelt unterstützt werden können. 

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