StEA 10.04.2019 - Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Vorgärten in Neubaugebieten

10.04.19 –

Sehr geehrter Herr Heber, 

als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Vorgärten in Neubaugebieten“ in die Tagesordnung des nächsten Stadtentwicklungsausschusses am 10.04.2019. 

Dazu schlagen wir folgenden Beschluss vor: 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Einklang mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen, eine Gestaltungssatzung für Vorgärten in Neubaugebieten zu erarbeiten und einen beschlussfähigen Entwurf dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Die Gestaltungssatzung soll in allen neuen Bebauungsplänen der Stadt Neukirchen-Vluyn Einzug finden. 

Begründung: 

Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist im Wandel: In der jüngsten Vergangenheit sind viele attraktive neue Baugebiete entstanden, der Vluyner Platz wurde neu gestaltet, der gesamte Ortskern Neukirchen wird derzeit grundlegend saniert und umgestaltet. Viele weitere große Bauvorhaben sind noch geplant. 

Demgegenüber macht sich ein unübersehbarer Trend breit, der sich auf das Erscheinungsbild der Stadt leider negativ auswirkt: Die Verödung der Vorgärten in den Wohnbaugebieten. Wie spätestens seit diesem Sommer, in dem das Bienensterben in aller Munde war, allgemein bekannt, ein Trend mit fatalen Folgen: 

Massenhaft verschwinden zur Zeit Hecken und Grünflächen. Sie werden durch ökologisch wertlose Kiesflächen mit einzelnen immergrünen Pflanzen ersetzt. Nicht nur Bienen haben so das Nachsehen, auch Vögel, Schmetterlinge und andere Insekten sucht man hier vergebens. 

Und auch der Mensch ist betroffen, denn Kiesflächen heizen sich in der Sonne wesentlich stärker auf als ein von Pflanzen beschatteter Erdboden: Ein wesentlicher Faktor in Zeiten des Klimawandels mit zunehmend heißen Sommern. 

Unsere Vorgärten prägen das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum Aushängeschild unserer Stadt. 

In zahlreichen Kommunen und Städten, wie z. B. in Xanten und Wesel, gibt es inzwischen Überlegungen, entsprechende Satzungen in die Bebauungspläne aufzunehmen bzw. wurden bereits Regelungen umgesetzt. 

Wir sind der Auffassung, dass es auch in Neukirchen-Vluyn nur im Interesse aller sein kann, der um sich greifenden Verödung der Vorgärten Einhalt zu gebieten. 

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