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08.03.17 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lenßen,
die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beantragt zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Aufnahme und Behandlung des Tagesordnungspunktes:
„Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung in Neukirchen-Vluyn“.
Beschlussvorschlag:
Wir bitten über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:
Die Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn wird beauftragt, sich gegenüber dem Kreis Wesel nachhaltig dafür einzusetzen, dass die rettungsdienstliche Versorgungsqualität für das Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn, durch Umsetzung folgender Punkte, verbessert wird:
1. Rettungsdienstliche Einordnung des Stadtgebietes von Neukirchen-Vluyn als städtischer Raum und eine damit einhergehende Eintreffzeit des ersten, qualifizierten Rettungsmittels (RTW, NEF oder RTH) nach 8 Minuten, bei einem Zielerreichungsgrad von 90%.
2. Umsetzung von Punkt 1 bevorzugt durch die Stationierung eines Rettungswagens im zentralen Bereich von Neukirchen-Vluyn.
Begründung:
Die durch den Rettungsdienst / präklinische Notfallversorgung gewährleistete vorgezogene (Intensiv-) Therapie trägt dazu bei, sowohl die Letalitätsrate zu senken und die Gefahr von Folgeschäden zu verringern als auch Behandlungs- und Folgekosten einzusparen (vgl. Lüttgen et al., 2013). Seite | 2
Die Überlebenschancen und die spätere Lebensqualität von Notfallpatienten sind direkt von der Reaktionsgeschwindigkeit des Rettungsdienstsystems abhängig. Am Beispiel des plötzlichen Herztods konnte gezeigt werden, dass jede Minute des therapiefreien Intervalls einen messbaren Einfluss auf das Outcome des Patienten hat (vgl. Finkenzeller et al., 2006).
Larsen et al. (1993) zeigten, dass die Chance der Wiederbelebung beim Kreislaufstillstand pro Minute um acht bis zehn Prozent abnimmt.
Das gesundheitliche Wohl unserer Bürger muss uns ein besonderes Anliegen sein. Besonders in lebensbedrohlichen Situationen ist hierfür, neben der Feuerwehr, ein leistungsstarker Rettungsdienst unverzichtbar. Die derzeitige personelle und technische Ausstattung wird nach unserer Auffassung jedoch weder bezüglich ihrer räumlichen Aufteilung im Versorgungsbereich noch in ihrer quantitativen Ausstattung den medizinisch indizierten Anforderungen gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Medien
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