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25.08.20 –
Als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Teilnahme am Sofortprogramm Innenstadt 2020“ in die Tagesordnung des nächsten Stadtentwicklungsausschusses am 09.09.2020.
Als Beschluss schlagen wir vor:
„Die Stadt Neukirchen-Vluyn nimmt am Sofortprogramm Innenstadt 2020des Landes NRW teil. Der Förderantrag ist bis spätestens 16.10.2020 bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.“
Wir als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen schlagen folgende Zentren für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ vor:
Begründung:
Die Zentren Neukirchen-Vluyns sind als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit einem stetigen Wandel unterworfen. Da diese Zentren das Gesicht und das Herz unserer Stadt darstellen, muss unser besonderes Augenmerk darauf liegen diesen Wandel konstruktiv zu begleiten. Ohnehin befindet sich im Besonderen der Bereich Handel im Umbruch. Dieser wird nun durch die Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie stark beschleunigt. Die Landesregierung NRW hat mit dem aufgelegten „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte“ 70 Millionen Euro bereitgestellt.
Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, eine Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu erreichen oder ein gezieltes Zentrenmanagement zu etablieren.
In dem Projektaufruf (https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen) heißt es:
„Zugleich sind die Innenstädte die Marktplätze des 21. Jahrhunderts: Handel, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufenthaltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung und vieles mehr prägen diese. Um den Transformationsprozess in den Innenstädten und Zentren pro-aktiv zu begleiten, gibt es das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren. Das landeseigene 70-Millionen-Euro-Programm erlaubt es, neue Wege in der Unterstützung der Städte und Gemeinden zu gehen.“
Im Besonderen soll die Handlungsfähigkeit unserer Kommune gestärkt werden, um die notwendigen neuen Lösungen entwickeln zu können. Im Fall einer erfolgreichen Antragstellung beträgt der Fördersatz 90 %. Dabei ist die Entwicklung derjenigen Bereiche von Zentren und Innenstädte förderfähig, die nach Auffassung der Städte und Gemeinden das Potenzial einer lebendigen Innenstadt haben und auch in Zukunft behalten werden.
Mit dem Verfügungsfonds Anmietung, dem Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“, dem Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien sowie dem Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds stehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung.
Es ist zu beachten, dass pro Kommune auch mehr als ein Förderantrag gestellt werden kann, also mehrere Zentren der Stadt Neukirchen-Vluyn förderfähig sind. (https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2020-07/sofortprogramm_zur_staerkung_unserer_innenstaedte.pdf)
Wir als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen halten sowohl den „Vluyner Platz“ als zentralen Ort des Stadtteils Vluyn, als auch das Nebenzentrum „Ernst-Moritz-Arndt Straße“ des Stadtteils Neukirchen für förderfähig. Beide Stadtteile weisen noch deutliches Potenzial auf und entsprechen den Kriterien des Landes NRW. Da der Ortskern „Dorf Neukirchen“ bereits durch ein Förderprogramm unterstützt wird, haben wir diesen hierbei nicht berücksichtigt.
Weitere Erklärungen erfolgen in der Sitzung
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