25.04.18 –
Sehr geehrter Herr Heber,
als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen wir zu den Tagesordnungspunkten 11 bzw. 11.1 der Stea-Sitzung am 25.04.2018, über folgenden ergänzenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses darzulegen, ob die Ziele des integrierten Klimaschutzkonzeptes auch dann erreicht werden können, wenn auf die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windenergie-anlagen verzichtet wird und welche Kompensationsmaßnahmen für das Erreichen der Ziele für das Jahr 2022 bzw. 2030 erforderlich sind. Gleichzeitig ist der derzeitige Zielerreichungsgrad darzulegen.
Begründung:
Die Fraktionen aus SPD und CDU beantragen zum Tagesordnungspunkt 11, das laufende Verfahren zur Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen nicht weiter zu bearbeiten und aktuell ruhen zu lassen. Sollte der Antrag so angenommen werden stellt sich für uns die Frage, ob bzw. wie die Ziele des beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Neukirchen-Vluyn vom Januar 2014 erreicht werden können.
Das Konzept sieht u. a. eine Reduktion der CO2-Emissionen auf dem Stadtgebiet um 10 % bis zum Jahr 2022 bzw. 20 % bis zum Jahr 2030 (Basisjahr jeweils 2011) vor (vgl. Klimaschutzkonzept, S. 53). Um diese Ziele zu erreichen, geht das Konzept von einer Reduzierung des Strombedarfes
und einer Verdopplung der auf dem Stadtgebiet regenerativ produzierten Strommenge aus. Dabei werden von 2014 bis zum Jahr 2022 folgende Zuwächse als erforderlich angesehen:
- Windenergieanlagen: 3 Anlagen á 3 MW,
- Photovoltaikanlagen: ca. 813 Dach-Anlagen á 5 kW peak mit einem durchschnittlichen Ertrag von 850 kWh/kWpeak,
- Biomasse: 1 Biogasanlage á 500 kW.
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